Arbeitsrechtliche Kommission Bayern

01.04.2011

Entgelterhöhungen für die Beschäftigten bei Kirche und Diakonie beschlossen.

Nach zähem Ringen und mehreren Unterbrechungen konnte bei der Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission Bayern am 31. März doch noch eine Einigung über Entgelterhöhungen erzielt werden.

Die Arbeitnehmervertreter waren sich einig, dass eine Erhöhung - im Umfang und in der Summe - mindestens dem jüngsten Abschluss des TV-L erreicht werden müsse.
Trotz der nun beschlossenen Entgelterhöhungen wird sich DAViB weiterhin dafür einsetzen, für die Beschäftigten der Diakonie Bayern wieder den Anschluss an vergleichbare Vergütungen zu erlangen und vor allem die unteren Lohngruppen anzuheben.

Am 31. März 2011 wurde beschlossen

für den Bereich der Diakonie: 

  • ab 1. 7. 2011 eine Entgelterhöhung um 2%
  • ab 1. 1. 2012 eine Entgelterhöhung um 2%
  • Anteilige Einmalzahlung in Höhe von 360,- Euro im Januar 2012
  • Dieser Abschluss entspricht in der Summe dem TV-L, jedoch mussten die Bedingungen der Refinanzierung berücksichtigt werden.

für den Bereich der verfassten Kirche:

  • ab 1. 4. 2011 eine Entgelterhöhung um 1,5%
  • Anteilige Einmalzahlung in Höhe von 360,- Euro
  • ab 1. 1. 2012 eine Entgelterhöhung um 1,9%, sowie einen Sockelbetrag von 17,-Euro für alle Entgeltstufen.  
  • Weiterhin wurde vereinbart: keine Eigenbeteiligung der EZVK und eine Regelung zur Alterteilzeit bis Ende des Jahres zu finden.