ARK-Ausschluss ist rechtens

29.09.2010

Schlichter bestätigt Beschluss der Diakonischen Konferenz

Die Diakonische Konferenz hat das Recht, Arbeitnehmervertreter von den Wahlen zur Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) des Diakonischen Werkes der EKD auszuschließen, wenn diese den kirchlichen Sonderweg zur Lohnfindung erklärtermaßen ablehnen.

Diesen Beschluss hatte die Diakonische Konferenz am 15. Juni in Berlin gefasst - und wurde nun darin vom Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses der ARK, Gerd Kuhlmeyer, bestätigt. Kuhlmeyer lehnte am 15. September den Antrag von vier Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen ab, den Beschluss der Konferenz für unwirksam zu erklären.

Damit bleibt es bei dem Fahrplan der Bundesdiakonie: Die neu gewählten ARK-Vertreter treffen sich am 5. Oktober zu ihrer konstituierenden Sitzung. Die Arbeitgeberseite hatte ihre Vertreter bereits im Februar gewählt. Die Arbeitnehmer hatten dies in einer Delegiertenversammlung am 8. September in Kassel nachgeholt.