"Dritter Weg" durch Bundesarbeitsgericht gestärkt

15.10.2010

BAG stoppt einseitige Vertragsklauseln

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat das Recht der Kirche und ihrer Diakonie gestärkt, Arbeitsvertragsregelungen auf dem Dritten Weg zu vereinbaren.

Um wirksam zu sein, müssen diese jedoch von der paritätisch besetzten Arbeitsrechtlichen Kommission und ihren weisungsgebundenen Mitgliedern beschlossen werden, entschied der 6. Senat des BAG in zwei am 16. September 2010 veröffentlichten Urteilen.
Arbeitsvertragsklauseln, die nicht auf dem Dritten weg, sondern einseitig von Dienstgeberseite zustande gekommen sind, halten die obersten Arbeitsrichter in ihrem am 22. Juli gefällten Urteilen für unwirksam.