Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

14.10.2010

Mit 65 darf im Arbeitsverhältnis automatisch Schluss sein

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil am 12.10.2010 entschieden, dass die in Deutschland in vielen Tarifverträgen üblichen Tarifvertragsklauseln, wonach Arbeitsverträge mit Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 Jahren automatisch enden, rechtmäßig sind. 

Der Skandal im Zusammenhang mit dem Urteil ist, dass sich zwischenzeitlich Menschen gezwungen sehen, mit Hilfe von Gerichten eine Weiterarbeit nach 65 zu erzwingen, um ihre kärglichen Renten aufzubessern und nicht zum Sozialfall zu werden. Das ist kein Fall für die Gerichte, sondern für die Politik!