Tarifverträge christlicher Gewerkschaft unwirksam

17.12.2010

Bundesarbeitsgericht: Leiharbeitergewerkschaft ist nicht tariffähig

Die Tarifverträge von schätzungsweise bis zu 280.000 Leiharbeitern in Deutschland sind unwirksam. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt erklärte am 14. Dezember in einem Grundsatzurteil, die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) als nicht tariffähig.

Das Gericht stellte bei der CGZP vor allem ein Satzungsproblem fest. Die Tarifgemeinschaft sei von ihren einzelnen Mitgliedsgewerkschaften nicht ausreichend legitimiert gewesen, um überhaupt Tarifverträge abschließen zu dürfen.
Für die Betroffenen wirke sich das Urteil sofort aus. So habe der ungelernte Leiharbeiter in der Metall - und Elektroindustrie in Westberlin nach dem CGZP-Tarif nur 6,40 Euro Stundenlohn erhalten. Nun müsse er ebenso wie der festangestellte Produktionshelfer bezahlt werden, der 11,82 Euro Lohn pro Stunde erhält.