NEUER BESCHLUSS DER ARK
06. AUGUST 2025
Liebe DAViB-Mitglieder,
wir freuen uns, euch folgende Mitteilung machen zu können:
In ihrer letzten Sitzung am 22.6.2025 hat die ARK eine Gehaltserhöhung für die Mitarbeitenden in der Diakonie beschlossen.
- Für die Entgeltgruppen E4 bis E14 gibt es eine Erhöhung der Entgelte von 3%, mindestens jedoch um 110 € zum 1.1.2026.
- Die Entgeltgruppe E1 wird gestrichen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden deshalb in die E2 stufengleich höhergruppiert.
- In der Entgeltgruppe E2 wird die Stufe 3 gestrichen und n der Entgeltgruppe E3 wird die Stufe 2 gestrichen.
- In den Entgeltgruppen E2 und E3 werden die Entgelte um 150 € erhöht zum 1.1.2026.
- Die Vergütungen für Anerkennungspraktikanten und -praktikantinnen gemäß §1Abs. 1 Abschnitt A. I. der Anlage 16 und Studierende in ausbildungs- und praxisintegrierten dualen Studiengängen nach Anlage 16a und 16b der AVR Bayern werden mit Wirkung zum 01.01.2026 jeweils um 75,00 € angehoben.
- Auszubildende erhalten ab 1.1.2026 75 € mehr.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Entgeltgruppen E4 und E5 erhalten ab dem 1.1.2026 eine Entgeltgruppenzulage in Höhe von 50 €.
- Die Schichtzulage erhöht sich zum 1.3.2026 von 50 € auf 100 € und die Wechselschichtzulage von 155 € auf 250 €.
- Die Jahressonderzahlung wird um 5 % gesteigert und liegt nun bei 85%. Die erstmalige Auszahlung erfolgt im Jahr 2026.
- Die Differenzzulagen aus dem letzten Tarifabschluss nach §1 lit. C und §4 Abs. 2 Anlage 3b AVR, die es bei einigen Eingruppierungen (z.B. Wohnbereichsleitungen) gibt, werden in die Berechnung der Zeitzuschläge mit einbezogen.
- Beim sogenannten „Holen aus dem Frei“ erhöht sich die Ankündigungsfrist von 48h auf 72h, da sich in der Praxis erwiesen hat, dass der Zeitraum für die Planungssicherheit nicht ausreichend war.
- Das Familienbudget wird neben familienfördernden Maßnahmen um folgende Möglichkeiten erweitert: Maßnahmen zur Gesundheits- und zur Mobilitätsförderung. Hierdurch soll die Attraktivität in diakonischen Einrichtungen verbessert und zukunftssicher gemacht werden.
Die Laufzeit der Tarifvereinbarung beträgt ein Jahr bis zum 31.12.2026.
Die ARK Bayern ist das oberste Tarifgremium für die Evangelisch-Lutherische Kirche und ihrer Diakonie in Bayern. Ihre Entscheidungen betreffen derzeit über 120.000 Mitarbeitende; davon mehr als 100.000 aus dem Raum der Diakonie. Die Kommission besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt mit je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen sowie deren Stellvertretungen. Die Arbeitsrechtliche Kommission beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen und ist für das Aushandeln von Entgelten zuständig.
Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ.