Altersteilzeitregelung (ATZ)

18.07.2014

Nach Schlichterspruch kommt eine ATZ- Regelung ab 1. Januar 2015

Nach jahrelangen Diskussionen um eine Altersteilzeitregelung für Mitarbeitende bei Kirche und Diakonie in Bayern ist der Schlichtungsausschuss am 30. 6. zum überwiegenden Teil der Argumentation der antragstellenden Dienstnehmerseite gefolgt.

So wird es spätestens ab Januar 2015 eine einheitliche Altersteilzeitregelung für die Kolleginnen und Kollegen geben, die einen gleitenden Übergang in den Ruhestand benötigen: Schwerbehinderte und damit Gleichgestellte, bei Personalüberhang und zur Vermeidung von personenbedingten Kündigungen. Es wird keine Quotenregelung und nur einen abgeschwächten Finanzierungsvorbehalt geben. Das Ermessen wird damit auf „Null“ reduziert, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Umsetzungsdetails sind abschließend in der nächsten Sitzung der ARK Bayern am 17. Oktober auszuarbeiten.

Die erste Schlichtung in der Geschichte der ARK in Bayern zeigt, dass der „Dritte Weg“ funktioniert.
Hier der Schlichterspruch