Beschluss der ARK Bayern zur Änderung der Jahressonderzahlung

13.09.2010

Für den Geltungsbereich der AVR Bayern (Diakonie Bayern) hat die ARK Bayern in ihrer Sitzung am 21. Juni 2010 die erweiterte, anteilige Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) beschlossen.

Die neue Fassung des § 40 Absatz 3 Unterabsatz 1 AVR Bayern entspricht den bis zum 30. Juni 2007 im Bereich des Diakonischen Werkes Bayern geltenden Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR).

Da viele langjährige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen schon vor dem erreichen des gesetzlichen Rentenalters aus dem Dienstverhältnis ausscheiden, wird die Gewährung einer anteiligen Jahressonderzahlung auf die Fälle der Beendigung des Dienstverhältnisses nach Altersteilzeitarbeit, wegen Erwerbsminderung und vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis im Rahmen eines sogenannten "vorgezogenen Ruhestandes" ausgeweitet.
Dieser, von DAViB eingebrachte Antrag, wurde beschlossen und tritt ab 1. Januar 2011 in Kraft.