Beschluss des Schlichtungsausschusses: Neue ARK DW EKD ist handlungsfähig

14.10.2010

Anträge mehrerer Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen abgelehnt

Der Vorsitzende des Schlichtungsausschusses der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werks der EKD (ARK DW-EKD) hat mit Beschluss vom 15. September 2010 die Anträge mehrerer AGMAV'en im Rahmen der Neukonstituierung der ARK DW-EKD zurückgewiesen, die die Feststellung der Unwirksamkeit der Beschlüsse der Diakonischen Konferenz vom 15. Juni 2010 zum Ausschluss nicht mitwirkungsbereiter Sozialpartner erreichen wollten.

Herr Gerd Kuhlmeyer, Leiter Tarifwesen der VW AG, der auf Vorschlag der Dienstnehmerseite bereits im Jahr 2008 als Schlichtungsausschussvorsitzender der ARK DW-EKD berufen wurde, hat den Antrag des Gesamtausschusses der MAV Bremen vom 5. August 2010 sowie die sachgleichen Anträge der AGMAV´en Hamburg, Württemberg und Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 26. August 2010 abgelehnt. Er stellte fest: „Die Antragstellerinnen sind nicht berechtigt, gemäß § 4 Absatz 3 der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission Dienstnehmervertreter für die Amtsperiode 2010 bis 2013 zu benennen.“

In sachgerechter Weise trägt der Schlichter mit seinem Beschluss dem durch Art. 140 GG iV. 137 eingeräumten Selbstbestimmungsrecht Rechnung. Bezug nehmend auf das Bundesverfassungsgericht wird festgestellt, dass die Garantie des Art. 137 Abs. 3 kein Grundrecht wie andere Grundrechte ist; denn hier wird nicht dem einzelnen Bürger eine Freiheit von der staatlichen Beeinträchtigung seines Handelns garantiert, sondern die Regelungsautonomie einer Institution festgeschrieben. Auch insoweit ist die Entscheidung zu begrüßen. Hier wird nochmals bestätigt, dass die Kirche ihr verfassungsgeschütztes eigenes Arbeitsrecht anwenden darf.