Das Arbeitsgericht Bielefeld untersagt Streiks in diakonischen Einrichtungen

16.03.2010

Günther Barenhoff: "Gott kann man nicht bestreiken."

Streiks und Aussperrung wird es in Kirche und Diakonie auch künftig nicht geben: Das Arbeitsgericht Bielefeld hat mit seinem Urteil am 03. März 2010 das kirchliche Konzept der Sozialpartnerschaft des „Dritten Wegs“ bestätigt. Danach stehen Streik und Aussperrung im Widerspruch zum kirchlich-diakonischen Selbstverständnis.

Die Evangelische Kirche von Westfalen und ihr Diakonisches Werk, die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. und einzelne diakonische Träger hatten im September 2009 Klage gegen Streikaufrufe der Gewerkschaft ver.di eingereicht. Der Klage hatten sich auch die Ev.-luth. Kirche Hannovers und ihr Diakonisches Werk angeschlossen. Mit der Entscheidung steht fest: Die Streikaufrufe in diakonischen Einrichtungen im Herbst letzten Jahres waren unzulässig und dürfen künftig nicht wiederholt werden.

Pastor Günther Barenhoff, Sprecher des Vorstands der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. sagte: „Gott kann man nicht bestreiken. Das ist unser Leitgedanke - und der ist heute vor Gericht bestätigt worden.“