Streik trotz Drittem Weg zulässig

25.03.2011

Urteil Arbeitsgericht Hamburg

Der Warnstreik am Hamburger Diakonie-Klinikum im Mai 2010 war zulässig.
Das Arbeitsgericht Hamburg hat eine Klage des Klinikums gegen die Gewerkschaft ver.di abgewiesen.
Das vom Grundgesetz garantierte Streikrecht sei höher zu bewerten als das kirchliche Selbstbestimmungsrecht, entschied das Gericht am 18. März 2011. Ohne Streikrecht fehle der "gebotene Ausgleich" zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen.

Damit hat nach dem Arbeitsgericht Hamm (Nordrhein-Westfalen) ein weiteres Gericht die Grundrechte kirchlicher Arbeitnehmer gestärkt.
Die Geschäftsführung des Klinikums hat Revision angekündigt. So wird die Auseinandersetzung in dieser Frage sicherlich bis durch das Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof endgültig geklärt werden können.